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Voraussetzungen für die amtsärztliche Überprüfung Heilpraktiker für Psychotherapie

  • Vollendung des 25. Lebensjahrs
  • Volksschulabschluss
  • Wohnsitz in Deutschland
  • keine schwerwiegenden Straftaten (polizeiliches Führungszeugnis)
  • körperliche und geistige Eignung (formlose Bescheinigung vom Hausarzt)