Voraussetzungen für die amtsärztliche Überprüfung Heilpraktiker für Psychotherapie
- Vollendung des 25. Lebensjahrs
- Volksschulabschluss
- Wohnsitz in Deutschland
- keine schwerwiegenden Straftaten (polizeiliches Führungszeugnis)
- körperliche und geistige Eignung (formlose Bescheinigung vom Hausarzt)